Bei Tankanlagen mit einem apparativen Überwachungssystem wie Leckanzeigegeräte für doppelwandige Tankanlagen müssen diese in regemässigen Abständen kontrolliert werden. Unabhängig von der Tankkontrolle sind die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionskontrollen von zugelassenen Fachfirmen alle 2 Jahre (Niedervakuumgeräte) jährlich (Vollvakuumgeräte) aus zu führen und mittels Rapport dem zuständigen Umweltamt gemeldet werden.
Schiltwaldstrasse 22 |
Telefon Telefax |
+41 41 449 92 92 +41 41 449 92 93 |
E-Mail Web |
info@wirth-tankrevisionen.ch www.wirth-tankrevisionen.ch |